Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Matthew N. Okoh soul of soccer camp & after school sport camp (Matthew N. Okoh) führt das Fußball Camp auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch:
- Veranstalter: Matthew N. Okoh Dachauerstraße 9, 80335 München Telefon: +49 89 92560745.
- Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes durch den Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt ) für ein Angebot des MNO soul of soccer camp & after school sport camp (nachfolgend MNO soul of soccer camp genannt) unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Anmeldung wird durch ein Anmeldeformular vorgenommen.
- Leistung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des MNO soul of soccer camp auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.matthewokoh.com, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
- Änderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die MNO soul of soccer camp für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
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Eingang des Betrages auf dem genannten Bankkonto ist die Anmeldung verbindlich und der Teilnehmer registriert.
- Rücktritt: Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die MNO soul of soccer camp gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Mit dem Rücktritt des Kunden kann er keine weiteren Ansprüche an die MNO soul of soccer camp geltend machen. Wird der Rücktritt von der Camp-Teilnahme nicht 14 Tage vor dem gebuchten Camp schriftlich erklärt und wird das Camp vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Camps abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
- Ablauf und Ausschluss Teilnehmer: Für die Dauer der Leistung der MNO soul of soccer camp überträgt der Kunde der MNO soul of soccer camp und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der MNO soul of soccer camp Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Camps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Camp-Teilnahme zu Ziffer 6. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der MNO soul of soccer camp.
- Angaben über den Gesundheitszustand: Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die MNO soul of soccer camp bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der MNO soul of soccer camp werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.
- Rücktritt und Kündigung durch die MNO soul of soccer camp: Die MNO soul of soccer camp kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: a) Bis 2 Wochen vor dem MNO soul of soccer camp Die Fußball Camp der MNO soul of soccer camp kann mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden. Die MNO soul of soccer camp kann eine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten. Kann die MNO soul of soccer camp dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr b) Einhaltung der Camp-Regeln Die MNO soul of soccer camp behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Ziffer 7).
- Haftung der MNO soul of soccer camp: Die MNO soul of soccer camp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a. die gewissenhafte Vorbereitung b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen c. die Richtigkeit der Veranstaltung d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die MNO soul of soccer camp keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
- Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung der MNO soul of soccer camp ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der MNO soul of soccer camp herbeigeführt wird bzw. soweit die MNO soul of soccer camp für an einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die MNO soul of soccer camp haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
- Versicherungen: Der Kunde garantiert, dass die von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
- Medizinische Versorgung: Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die MNO soul of soccer camp, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der MNO soul of soccer camp durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
- Datenschutz: Der Veranstalter verpflichtet sich die Daten der Teilnehmer vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter die Post- oder falls angegeben E-Mail Adresse für die Zusendung aktueller Informationen vom Veranstalter zu nutzen. Ein Verbot der Verwendung bedarf der Schriftform.
- Foto- und Filmrechte: Der Kunde kann der Verwendung von Foto und Film der Teilnehmer bei der Anmeldung widersprechen. Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die MNO soul of soccer camp, sowie die von der MNO soul of soccer camp mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Ein Verbot der Verwendung und Veröffentlichung bedarf der Schriftform.
- Gerichtsstand: Der Kunde kann die MNO soul of soccer camp nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der MNO soul of soccer camp gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der der Sitz der MNO soul of soccer camp maßgeblich.?
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.